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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal

(StA SDL) Tontagebau Möckern ? Anklage zum Landgericht Stendal erhoben

18.09.2012, Hansestadt Stendal – 1

  • Staatsanwaltschaft Stendal

 

 

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Die Ermittlungen zu den Straftaten gegen die

Umwelt auf dem Gelände des Tontagebaus Möckern sind abgeschlossen. Gegen sechs

Personen ist Anklage zum Landgericht Stendal ? Große Strafkammer ? erhoben

worden. In dem 325-seitigen Schriftstück, das aus einem Akteninhalt von mehr

als 45.000 Seiten erarbeitet worden ist, wird dem eingetragenen sowie dem

faktischen Geschäftsführer der Betreiberin des Tontagebaus im Tatzeitraum 01.06.2005

bis 31.05.2006 jeweils eine Straftat des gemeinschaftlichen vorsätzlichen

unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen in Tateinheit mit vorsätzlichem

unerlaubten Betreiben von Anlagen in einem besonders schweren Fall zur Last

gelegt. Gegen den kaufmännischen Geschäftsführer einer Abfallsortieranlage, den

für den Tontagebau und gleichzeitig für die Abfallsortieranlage

verantwortlichen Abfallbeauftragten sowie die Vorarbeiter der beiden Anlagen

lautet der Vorwurf auf Beihilfe zu den vorgenannten Straftaten.

 

 Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wird davon

ausgegangen, dass jedenfalls seit 01.06.2005 bis zum Abschluss der Verfüllung

am 31.05.2006 fast 170.000 Tonnen Abfälle bewusst entgegen der

verwaltungsrechlichen Genehmigungslage und damit außerhalb einer dafür

zugelassenen Anlage in der Tongrube verfüllt worden sind, die unter den

genehmigten Abfallschlüsseln deklariert waren. Die durchgeführten Untersuchungen

der Abfälle im Tontagebau Möckern haben ergeben, dass zu einem ganz

überwiegenden Anteil zerkleinerte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle mit einem hohem

Anteil an Kunststoffen, Pappe, Papier, Kartonagen sowie Holz und Textilien verfüllt

worden sind, die im strafrechtlichen Sinne schon aufgrund der vorgefundenen

Menge als gefährlich gelten und ab dem 01.06.2005 in Deutschland überhaupt

nicht mehr hätten deponiert werden dürfen. Aufgrund des festgestellten hohen

organischen Anteils und der Zusammensetzung der Abfälle, deren Ablagerung nicht

genehmigt war, bildeten sich Deponiegase und Sickerwasser in erheblichen Mengen

im Verfüllbereich, die vergleichbar sind mit Deponiegasen und Sickerwasser,

welche in einer früheren Siedlungsabfalldeponie entstanden sind. Da der Austritt

des Sickerwassers und des Deponiegases in den umliegenden Boden, die Luft, die

umliegenden Oberflächengewässer und das Grundwasser und damit deren  erhebliche Verunreinigung drohte, mussten von

der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde bislang ca. 3,7 Mio. ? für die

erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen aufgewendet werden, um den

Betriebsstandort des Tontagebaus Möckern zu sichern. Von den Betreibern des

Tontagebaus Möckern wurde damit auch eine faktische Abfallentsorgungsanlage

betrieben, für die keine Genehmigung vorlag.

 

Die Ermittlungen zum Tontagebau Vehlitz

dauern noch an.

 

 

 

Brigitte

Strullmeier

Pressesprecherin

 

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