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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
(StA SDL) Verdacht des Totschlags
in drei Fällen in Neuendorf am Damm
03.07.2006, Hansestadt Stendal – 9
- Staatsanwaltschaft Stendal
Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 009/06
Staatsanwaltschaft Stendal -
Pressemitteilung Nr.: 009/06
Stendal, den 3. Juli 2006
(StA SDL) Verdacht des Totschlags
in drei Fällen in Neuendorf am Damm
Das
Oberlandesgericht Naumburg hat am 29.06.2006 die einstweilige Unterbringung der
Beschuldigten im psychiatrischen Krankenhaus Uchtspringe angeordnet, weil
dringender Tatverdacht bestehe, dass sie ihre drei neugeborenen Kinder getötet
und dabei im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldunfähigkeit
gehandelt hat. Der Unterbringungsbeschluss ist der Beschuldigten inzwischen
verkündet worden.
Die
Entscheidung ist auf eine weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft Stendal
gegen den Beschluss des Landgerichts Stendal ergangen, das, wie das Amtsgericht
Gardelegen zuvor auch, den dringenden Tatverdacht des Totschlags in drei Fällen
verneint hatte.
Das
Oberlandesgericht Naumburg hat sich der Beweiswürdigung der Staatsanwaltschaft
und des Generalstaatsanwalts angeschlossen, wonach zwar rechtsmedizinisch nicht
festgestellt werden kann, ob die Kinder lebend oder tot geboren wurden, nach
den tatsächlichen Umständen des Falls aber eine dringende Wahrscheinlichkeit
dafür spreche, dass es sich um Lebendgeburten gehandelt habe.
Die
Annahme verminderter Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit hat das
Oberlandesgericht auf ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen vom
März 2006 gestützt.
Die
Ermittlungen dauern an.
Wilkmann
Leitende Oberstaatsanwältin
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